Verpasste Chancen?

Die Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 50% gegenüber 2008 ist eine der Säulen des Energiekonzeptes 2050 der Bundesregierung Deutschland.

Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) bekräftigt. Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien vorgesehen ist. Mit ihrer Hilfe sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.

Die aktuelle Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt. (Quelle BAFA)

Nach oben beschriebenem Förderprogramm werden u.a. die Querschnittstechnologien Ventilatorsysteme, also Ventilatoren und Antriebssysteme bei der Umrüstung auf neue, effizientere Systeme gefördert. Siehe hierzu die BAFA Publikationen unter den Merkblättern Einzelmaßnahmen und Optimierung technischer Systeme.  Leider nehmen die Betreiber von Anlagen mit Prozeß-Ventilatoren dies kaum in Anspruch.

Unter der HBC Horst Benderoth Consulting berate ich Anlagenbetreiber bei der Umrüstung der Prozeß-Ventilatoren auf hocheffiziente CFS (Complete Fan System). D.h. Ventilatorensyteme mit PDS (Power Drive System), sprich hocheffiziente neue Motoren mit Drehzahlregelung mittels Frequenzumrichter CDM (Complete Drive Modul). Bei der Umsetzung spüre ich jedoch Zurückhaltung. Dies ist mir ein Rätzel. Denn in fast allen Fällen liegt die zu erzielende Energieeinsparung bei 30% und mehr.  Mir sind Fälle unter gekommen, wo in der Kombination der Fehler sowohl des Regelungskonzeptes als auch der verfahrenstechnischen Einbindung sich nach Auswertung der Daten im Jahresmittel Energie-Einsparungen von 68% nach einer Umrüstung ergeben hätten. Mir sind aber auch Aussagen im Gedächtnis geblieben, bei denen mir Betreiber trotz Amortisationszeiten von <= 2 Jahren unter vorgehaltener Hand vorgerechnet haben, daß meine Rechnung so nicht stimme, wenn ich den Nachteil bei der EEG-Umlagenbefreiung, der sich durch derart hohe Energie-Einsparungen ergeben würde, gegen rechne.

Soll also wirklich Energie-Einsparung gefördert werden? Oder ist die Zielsetzung bei dem Energiekonzept 2050, bei dem unter anderem eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 50%  gegenüber 2008 deklariert wird, nur eine schön klingende Aussage. Bzw. sind Passagen der EEG-Umlagenbefreiung kontraproduktiv zum Ziel der Energie-Einsparung?

Das Energie-Einsparpotenzial der Prozeß-Ventilatoren

Von der Initialberatung bis zur Potenzialanalyse.

Anlagenbetreiber die wissen wollen, welches Energie-Einsparpotenzial sich bei den Prozeß-Ventilatoren ihrer Anlagen verbirgt, können sich externe Hilfe eines Experten zu einer ersten Initialberatung holen. Hierbei können in einem Erstgespräch die Beratungsziele, der Beratungsumfang und die Vorgehensweise festgelegt werden.
Gemeinsam sollte dann eine Anlagenbesichtigung mit Erläuterung der Prozesskette und der Funktion der installierten Ventilatoren vorgenommen werden.
Anschließend sollten die Daten der betreffenden Ventilatoren aufgenommen werden.
Anhand der Daten und der prozeßtechnischen Abhängkeit kann der Berater dann eine erste Bewertung vornehmen und erste Maßnahmenvorschläge in einem Abschlussbericht unterbreiten. Anhand dieser Ergebnisse kann dann entschieden werden, ob eine anschließende Potenzialanalyse durchgeführt werden soll. Bei einer Potenzialanalyse geht es grob darum zu ermitteln, ob

  1. der vorhandene Ventilator sich aufgrund seiner Bauweise und des Zustandes rein mechanisch für eine Umrüstung auf Drehzahlregelung eignet und
  2. durch Ermittlung der Leistungsaufnahmen für einen typischen Prozesszyklus sich bei einer Umrüstung ein ausreichendes Energieeinsparpotenzial  errechnet.
  3. wird bei Anlagenstillstand eine Prüfung der rotierenden Teile auf Verschleiß vorgenommen und eventuell fehlende Geometriedaten die nicht aus vorhandenen Unterlagen hervorgehen vor Ort aufgenommen.
  4. Anhand der Unterlagen kann dann eine Eignungsprüfung zur Umrüstung auf Drehzahlregelung vorgenommen werden. Hierzu werden, soweit   nicht vorhanden, die Läufzeugdaten als 3D-Modell aufgenommen, FE-Berechnung zur Festigkeitsüberprüfung, Modal-Analyse und Eigenfrequenzbestimmung sowie eine Wellenstrangberechnung durchgeführt.
    Sollten alle diese Ergebnisse die grundsätzliche Voraussetzung für eine Umrüstung bestätigen wird
  5. eine Auswahl möglicher Anbieter für die Umrüstung auf Drehzahlregelung vorgenommen.
  6. Angebote eingeholt und eine Überprüfung der Angebote erfolgen.
  7. anhand der Umrüstungskosten und der zu erwartenden Energieeinsparung eine Amortisationsrechnung erstellt.